Momentan träumt jeder zweite deutsche Arbeitnehmer davon, ein paar Wochen im sonnigen Ausland zu arbeiten. Immer mehr Arbeitgeber sind dem nicht abgeneigt und gönnen ihren Mitarbeitern ein paar Sonnenstunden, was durchaus zur Motivation beiträgt. Aber bitte nicht zu schnell zusagen. Es ist zwingend erforderlich, die Rahmenbedingungen festzulegen.
Doch was bedeutet Workation überhaupt? Es ist eine neue Kombination , die aus den Wörtern „Work“ und „Vacation“ – also Arbeit und Urlaub – zusammengesetzt ist und Arbeiten im Urlaub meint. Es ist ein vollkommen neuer Begriff im deutschen Arbeitsrecht. Deshalb ist es zwingend erforderlich, klare vertragliche Regeln zu formulieren. In der nächsten Zeit werden Gerichtsentscheidungen erwartet, aus der sich klare Linien ergeben.
Das wichtigste ist, die Dauer festzulegen. Ist die Arbeitsdauer kürzer als vier Wochen, gibt es keinerlei Handlungsbedarf. Es müsste nur geklärt werden, ob der jeweilige Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis benötigt. Ein weiteres Thema ist die Sozialversicherung. Deshalb sollten Arbeitgeber sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um die erforderliche Antragstellung in die Wege zu leiten. Somit werde gewährleistet, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch während der Workation im Ausland sozialversichert bleiben. Steuerrechtliche Fragen bedürfen auch einer Klärung
Wer länger als vier Wochen im Ausland arbeitet, sollte unbedingt das Thema Versicherungsschutz klären. Dazu gehören folgende Schritte:
tel.: +49 30 921 049 73-0
fax: +49 30 921 049 73-9
@: info@berlin-insurance.com
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