Arbeitgeberservice


Business Immigration- Arbeitgeberservice


Outsourcen von Aufklärungs- und Fürsorgepflichten

Alle halten zusammen

Als Arbeitgeber sind Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern zu einer Menge Aufklärungspflichten per Gesetz verpflichtet. Gleichzeitig möchte man als Arbeitgeber aber auch seine Mitarbeiter an das Unternehmen binden und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern, da gutes Personal zu finden in Zeiten des Fachkräftemangels sehr schwierig geworden ist.


Deshalb suchen viele deutsche Arbeitgeber heutzutage schon im Ausland nach Fachkräften. Nicht jedes Unternehmen hat eine große Personalabteilung mit genügend Kapazitäten, um allen Erfordernissen zu 100% gerecht zu werden und das auch noch üblicherweise in Englisch, da die neuen Mitarbeiter noch nicht sehr gut die deutsche Sprache beherrschen. Hier kommt unser Arbeitgeberservice ins Spiel. Wir klären Ihre Mitarbeiter über alle Versicherungsthemen auf in englischer Sprache oder bei Bedarf auch in anderen Sprachen. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und die Aufklärungspflichten komplett uns überlassen.


Unsere Aufklärungsseminare

Serviceliste



Expatriate/ Impatriate

Vorlesung

Egal ob Sie als Organisation Fach- und Führungskräfte in das Ausland entsenden oder aber sie aus dem Ausland empfangen, sind die Herausforderungen für denjenigen ähnlich. Fremd zu sein in einem neuen Land, die Rechtsstruktur nicht zu kennen und erst einmal stark auf andere angewiesen zu sein. Das ist wahrscheinlich für niemanden ein angenehmes Gefühl. Daher sollte die Organisation möglichst versuchen, denjenigen so gut wie möglich vorzubereiten oder zu empfangen. Nachfolgend möchten wir ein paar wichtige Punkte nennen.


Informiere dich über das Zielland!


Ersteinmal ist es aus unserer Sicht ein Schlüsselfaktor zu wissen, wie das Gesundheitssystem im Zielland aufgebaut ist. Ist man berechtigt in das gesetzliche System zu kommen oder nicht, darf ich nur inländische Krankenversicherungen haben, wie sind die Zahlungsmodalitäten, gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Zielland und Heimatland und sind dort nur Notfallbehandlungen versichert? Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz kann sehr stark variieren zwischen den einzelnen Ländern. Manche Länder haben Regeln, wann man das gesetzliche System nutzen darf; ist erst ein Aufenthaltstitel notwendig, muss man sich in diesen Fällen privat versichern. Machen Sie sich in jedem Fall mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut.


Prüfe deinen Versicherungsschutz!


Vergleiche den Versicherungsschutz gesetzlich und privat. Wenn eine private Krankenversicherung gekauft werden muss, dann prüfe die Versicherungsbedingungen auf mögliche Ausschlüsse. In manchen Ländern wird der Versicherungsschutz in Abhängigkeit zur Anzahl der versicherten Monate gesetzt. Das ist dann ähnlich einer Wartezeit in Deutschland. Der beste Fall wäre,  eine internationale Krankenversicherung in Deutschland mit Leistungen, die du kennst, verstehst und wählen kannst, abzuschließen.


Welchen Versicherungsschutz brauche ich?


Brauche ich eine lokale Versicherung, eine private Krankenversicherung oder eine Expatversicherung? Habe ich Versicherungsschutz über meinen Arbeitgeber oder habe ich Anrecht auf eine Krankenversicherungsklausel in meinem Arbeitsvertrag? Kläre vor der Entsendung, welchen Versicherungsschutz du konkret benötigst.


Finde eine Krankenversicherung, die zu dir passt!


Das wichtigste ist eine Versicherung zu finden, die alle Bedürfnisse umfasst und befriedigt. In aller Regel ist es sinnvoll, eine internationale Krankenversicherung zu wählen. Wir als Versicherungsmakler helfen Ihnen bei der Auswahl oder Ihrem zu entsenden Arbeitnehmer oder ihrem Impatriate.


Lücken in der Absicherung

Berufliche Auslandsreisen sind oft mit vielfältigen Risiken verbunden und können zu Erkrankungen oder Unfällen führen. Im schlimmsten Fall kann es zur Berufsunfähigkeit oder zum Tod kommen. Die üblichen Versicherungen bieten keinen sicheren Schutz vor den Risiken im Ausland, da diese Deckungslücken aufweisen. Nur umfassender Reiseschutz bietet die notwendige Sicherheit!

Sehen Sie selbst!

  • Berufsgenossenschaft

    Gilt nur bei Berufsunfällen und Berufskrankheit!

  • Unfallversicherung

    Gilt weltweit, allerdings nur bei Unfällen mit entsprechender Definition ("...plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit Gesundheitsschädigung...").


    Problem: Kriegsrisiko da ausgeschlossen in der Unfallversicherung.

  • Gesetzliche Rentenversicherung

    Unzureichende Leistungen da Versicherung oft nur im Rahmen des Erwerbsunfähigkeitsbegriffes!

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Keine Ansprüche des Versicherten. Ausnahme:


    Teilleistungen bei Aufenthalten in EG-Staaten, oder europäischen Abkommensländern bzw. Drittstaaten mit Sozialversicherungsabkommen.

Das Nachfolgende Schaubild zeigt die Risiken auf, die einen erheblichen Einfluss auf das "Wohlbefinden" des Verscherten haben können!

Mögliche Risiken einer Entsendung

Und was nun? Gibt es Absicherungsmöglichkeiten? Na selbstverständlich! Wir klären Sie auf!

  • 1. Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?

    Zu den üblichen Absicherungsmöglichkeiten zählen die Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung.

  • 2. Warum sollen sich Ihre Mitarbeiter zusätzlich schützen?

    Einen sicheren Schutz vor den Risiken im Ausland gibt es nicht, da die üblichen Versicherungen erhebliche Deckungslücken aufweisen.

  • 3. Habe ich als Arbeitgeber Pflichten?

    Ja, als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Verpflichtung, Heilbehandlungskosten, die während eines beruflichen Auslandseinsatzes Ihres Mitarbeiters entstehen, zu erstatten (§17, Abs. 1, SGB V). Dies gilt auch für mitreisende oder besuchende Ehepartner und Kinder. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht sollten Sie sicherstellen, dass dem Mitarbeiter bzw. seiner Familie bei Tod bzw. Berufsunfähigkeit im Ausland keine finanziellen

    Nachteile entstehen.

  • 4. Ihre Vorteile auf einen Blick
    • Dauerhaft: Langfristige Mitarbeiterbindung und Motivation
    • Sicher: Erfüllung der Fürsorgepflicht
    • Zuverlässig: Übernahme sozialer Verantwortung und damit Stärkung des Images als Arbeitgeber

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