Unternehmer und Freiberufler


Business Immigration - Unternehmer und Freiberufler

Unternehmer bei der Kaffeepause

Unternehmer, Freiberufler und Investoren kommen nach Deutschland um zu gründen und zu investieren, oder aber das vorhandene Business auszubauen oder nach Deutschland zu transferieren. Dabei werden in der Regel Unternehmen in einem für den Unternehmer unbekannten Rechtsraum gegründet. Genauso wie spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater beauftragt werden, sollte auch ein spezialisierter Versicherungsmakler von den Unternehmern beauftragt werden zur Übernahme des Risikomanagements. Dabei sind die Absicherungssphären des Firmenkunden sehr weitreichend und befassen sich neben Versicherungsfragen auch mit Vertragsfragen, Vollmachten, rechtlichen Fragen und vieles Weitere. Wir als spezialisierter gewerblicher Versicherungsmakler beraten Sie rund um diese Themengebiete und klären die Versicherer  häufig über neue Branchen, Berufsbezeichnungen und Geschäftsfelder auf, die es in Deutschland so noch nicht  gibt.



Ablauf für Unternehmer und Freiberufler

1. Vorbereitung des Business-Plans

Die deutschen Wirtschaftsförderungsinstitutionen müssen eine Stellungnahme für die Ausländerbehörde schreiben, ob die Unternehmung Aussicht auf Erfolg hat. Dafür sollte schon im vorhinein Zeit in den Business-Plan investiert werden.


2. Visumsbeantragung

Einer der ersten Schritte ist die Beantragung des D-Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Hier muss eine Incoming- Versicherung bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.


  • Incomingversicherung


3. Vorbereitung der Unterlagen zur Firmengründung

Wenn der Unternehmer eine Kapitalgesellschaft in Deutschland gründen möchte, sollten die entsprechenden Dokumente bereits bei einem deutschen Notar vorbereitet werden, sodass im Rahmen des Aufenthalts durch das Visum die Firma gegründet werden kann.


4. Gründung der Firma

In aller Regel ist das persönliche Erscheinen zur Firmengründung bei einem deutschen Notar Voraussetzung für die rechtskräftige Firmengründung. Hierbei wird der Gesellschaftervertrag gefertigt und der Auftrag zur Eintragung ins Handelsregister an das Amtsgericht gesendet.


5. Geschäftskonto eröffnen

Zur Firmengründung muss ein Geschäftskonto auf den Namen der Firma eröffnet werden, da die Einzahlung des Nominalkapitals zwingende Voraussetzung zur Eintragung in das Handelsregister ist.


6. Gewerbeanmeldung

Zusätzlich muss bei einer nichtfreiberuflichen  Tätigkeit das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem die Versicherungspolicen ihren Beginn haben sollten.



7. Anmeldung einer Wohnung

Auch der Unternehmer muss irgendwo wohnen und sich polizeilich anmelden. Er benötigt eine Anmeldebestätigung und eine Steueridentifikationsnummer. Der Vermieter verlangt in aller Regel folgende Versicherungen:



8. Beantragung Aufenthaltstitel

Das Visum muss in einen gültigen Aufenthaltstitel überführt werden. Abhängig vom Titel ist die Gültigkeit 1-4 Jahre. Hierbei verlangt die deutsche Ausländerbehörde einen substitutiven Krankenversicherungsschutz, der bestimmte Auflagen erfüllt.



9. Verlängerung/ Niederlassungserlaubnis

Nach Ablauf der Dauer kann in der Regel der Titel verlängert werden oder es kann eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierbei verlangt die Ausländerbehörde eine entsprechende Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung.




Welche Versicherungen werden benötigt?

Einreiseversicherung

Die Incomingversicherung wird für die (Erst)-Einreise nach Deutschland abgeschlossen und ist für die Visumserteilung Voraussetzung. Sie ist zeitlich limitiert und stellt keinen vollständigen substitutiven Krankenversicherungsschutz dar! Sobald der gesetzlich notwendige substitutive Krankenversicherungsschutz greift, kann diese Versicherung gekündigt werden bzw. muss nicht verlängert werden.


Wir kooperieren unter anderem mit der Care Concept AG als soliden und zuverlässigen Partner in diesem Bereich!

Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

In Deutschland ist es verpflichtend, sich bei Bezug einer Wohnung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mittels Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung. Vermieter verlangen in der Regel Privathaftpflicht- und Hausratversicherung, damit Schäden in der Wohnung ohne große Probleme bezahlt werden können. Sprechen Sie uns an!

Private Krankenvollversicherung

Die substitutive Krankenversicherung  wird für die Erteilung des Aufenthaltstitels benötigt. Dies kann entweder die private Krankenvollversicherung sein (meist für Selbstständige) oder die gesetzliche Krankenversicherung (meist für Angestellte). Beide werden von der Ausländerbehörde als Krankenversicherung für einen langfristigen Aufenthalt akzeptiert und muss bei der Erteilung des Aufenthaltstitels nachgewiesen werden.


Wir kooperieren unter anderem mit der Hallesche Versicherung a.G. als soliden und zuverlässigen Partner in diesem Bereich!

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist der Hauptversicherungsträger in Deutschland und ist für Angesetllte verpflichtend. Selbstständige können nur eintreten, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten bestehen oder wenn es zuvor in Deutschland schon ein Anstellungsverhältnis gab. Sprechen Sie uns an für einen Check.


Wir kooperieren unter anderem mit der Techniker Krankenkasse K. ö. R. als soliden und zuverlässigen Partner in diesem Bereich!

Unternehmensversicherungen

Bei einer Unternehmensgründung (Eintragung in das Handelsregister und/ oder Gewerbeanmeldung) müssen diverse Versicherungen wie Haftpflicht-, Inhalts- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Für manche Branchen bestehen Pflichtversicherungen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen sprechen Sie uns an!

Rentenversicherung/ Arbeitskraftabsicherung

Bei der Verlängerung oder der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel der Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge und einer Arbeitskraftabsicherung verlangt. Dies kann in Form von Vermögen, einer Rentenversicherung privat oder über den eigenen Betrieb (bAV) oder aber auch über Einzahlungsnachweise in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Sprechen Sie uns an!


Wir kooperieren unter anderem mit dem Allianz Versicherungs Konzern als soliden und zuverlässigen Partner!

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